Mit unserem umfangreichen Paket der „Laufenden Energieberatung“ sind wir der Energieberaterspezialist an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
Förderhaus EEW
Quelle: BMWK
Immer wieder stellen wir fest, dass unsere Kunden die vorhandenen Möglichkeiten zur Senkung der Ökosteuer nicht vollständig nutzen. Dies betrifft die ‘normalen’
Erstattungsmöglichkeiten ebenso wie die Rückerstattungen nach der ‘Härtefallregelung’ bzw. dem sogenannten ‘Spitzenausgleich’, die sich bereits bei mittelständischen Unternehmen in beträchtlichen
Größenordnungen bewegen können.
Betroffen sind alle Bezieher von Strom, Heizöl, Erdgas und Flüssiggas, soweit sie dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind.
Diese Beratung bieten wir allen Unternehmen des Mittelstandes. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
In Deutschland besteht seit 05.12.2015 eine Energieauditpflicht für alle Unternehmen, die nicht KMU sind. Als Nicht-KMU gilt,
Ausnahme: Unternehmen sind von der Pflicht nach § 8 Absatz 1 EDL-G freigestellt, wenn sie zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt entweder
Beauftragen Sie rechtzeitig vor dem Auslaufen in diesem Jahr ein neues Energieaudit.
Neu: Wenn Sie weniger als 500.000 kWh Energieverbrauch haben, profitieren Sie vom novellierten EDL-G, das am 26.11.2019 in Kraft getreten ist.
Für nähere Details nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.